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weitere Neuigkeiten

Beschädigt und zurück

Die Lebenserfahrung sagt, dass auch sorgfältigst verpackte Ware gelegentlich beim Transport beschädigt wird. Wir können aufgetretene Transportschäden nur dann regulieren, wenn ein paar Regeln von Ihrer Seite beachtet werden. Die sind -je nach Transportunternehmen- unterschiedlich.

Eine erste goldene Regel aber ist: Paket sofort bei Annahme im Beisein des Transporteurs sorgfältig auf äußere Beschädigung prüfen.

Eine zweite: Schadensbestätigungen, Dokumente, Frachtbriefe etc., s.u. fristgerecht an uns weitergeben.

Eine dritte: nie Ware ohne Abstimmung an uns zurückschicken. Rückholungen veranlassen wir in Abstimmung mit Ihnen.

Und so geht's:

Post/DHL

Fall 1: Paket ist äußerlich beschädigt: direkt schriftlich vom Transporteur bestätigen lassen. Ihre Schadensmeldung mit der schriftlichen Schadensbestätigung umgehend an uns.

Fall 2: Paket ist äußerlich ok., Inhalt ist beschädigt: sofort die zuständige Stelle bei Post/DHL informieren und Besichtigung beantragen. Schadensmeldung innerhalb 24 Stunden an uns.

Bahn

Fall 1: Paket ist äußerlich beschädigt: auspacken, Schäden direkt schriftlich vom Transporteur bestätigen lassen. Dazu Tatbestandsaufnahme bei der Güterabfertigung beantragen. Tatbestandsaufnahme + Originalfrachtbrief mit Abtretungserklärung (rückseitig) an uns.

Fall 2: Paket ist äußerlich ok., Inhalt ist beschädigt: Tatbestandsaufnahme bei der Güterabfertigung beantragen. Tatbestandsaufnahme + Originalfrachtbrief mit Abtretungserklärung (rückseitig) innerhalb einer Woche an uns.

Paketdienst

Fall 1: Paket ist äußerlich beschädigt: direkt schriftlich vom Transporteur bestätigen lassen. Ihre Schadensmeldung mit der schriftlichen Schadensbestätigung umgehend an uns.

Fall 2: Paket ist äußerlich ok., Inhalt ist beschädigt: sofort Schadensmeldung an Paketdienst und an uns.

Spedition

Fall 1: Paket ist äußerlich beschädigt: im Beisein des Transporteurs auspacken, Schäden direkt schriftlich bestätigen lassen. Originalfrachtbrief mit Schadensbestätigung (rückseitig) innerhalb vier Tagen an uns.

Fall 2: Paket ist äußerlich ok., Inhalt ist beschädigt: Bei Spedition Besichtigung beantragen. Originalfrachtbrief mit Schadensbestätigung (rückseitig) innerhalb einer Woche an uns.

Wir hoffen, dass diese - zugegebenermaßen umfangreiche - Aufstellung hilfreich ist und danken in jedem Fall schon einmal für Ihre umsichtige Mithilfe!

Umtausch + Rückgabe siehe ausführlich unsere AGB unter Widerrufsbelehrung im Sinne des BGB Prinzipiell gilt ein 14 tägiges Rückgaberecht ab Eintreffen der Ware. Die Frist ist gewahrt mit rechtzeitiger Rücksendung der Ware an uns. Unsere Bitte: Rücksendungen immer im Vorfeld mit uns abstimmen. Danke für Ihre Hilfe!

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